Schwerpunkt unserer ambulanten Angebote, neben dem Familienprojekt, sind begleitete Umgänge nach § 18 SGB VIII.
„Begleitete Umgänge“
Der begleitete Umgang nach § 18 SGB VIII ist ein Angebot für Kinder und ihre Familien bei Trennung und Scheidung der Eltern, um die Beziehung und Bindung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen aufrechterhalten zu können.
Grundsätzlich ist das Ziel jeder Maßnahme, alle Beteiligten zu befähigen, den Kontakt eigenständig zu pflegen und im Sinne des Kindeswohles zu gestalten. Die Umgänge sind möglicherweise auf Dauer angelegt, wenn Eltern keine Möglichkeit haben, ihr Verhalten zum Wohle ihrer Kinder auszurichten.
Im Fall der Umgangsgestaltung nach § 1684 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BGB ist vorwiegend die Sicherung des Kindeswohles zu gewährleisten.
Ziel unseres Angebotes ist die Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung der Beziehung zwischen Kind und einer für es wichtigen Bezugsperson, bei der es nicht lebt. Dies können ein oder auch beide Elternteile sein, aber auch Großeltern, Geschwister oder Pflegeeltern. Dabei stehen das Wohl und die Rechte des Kindes im Vordergrund.